Preise & Stipendien




Aktuelle Ausschreibungen

Unsere Auflistung aktueller Ausschreibungen von Preisen und Stipendien können Sie gern um Ihre Preismeldung ergänzen. Informieren Sie uns über Ihre Ausschreibung per E-Mail an info(at)dgkj.de.


Förderung der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit durch Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS)

  • Die EKFS stellt angesichts des großen Elends und der Probleme der Menschen im Kriegsgebiet der Ukraine, aber auch der nach Deutschland geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer Gelder für Ukraine-Nothilfe-Projekte zur Verfügung. Die EKFS sieht vor, Gelder auf Antrag zu vergeben, wobei ein vereinfachtes Antragsverfahren angewendet wird. Die für medizinische Hilfe vorgesehenen Mittel stehen deutschen gemeinnützigen Organisationen zur Verfügung, die selbst Kontakte und Strukturen in der Ukraine oder in der Flüchtlingshilfe in Deutschland haben. Bitte nehmen Sie vor einer Antragstellung Kontakt mit Dr. Judith von Heusinger auf (j.heusinger(at)ekfs.de und +49 (6172) 8975-17).
  • Außerdem besteht ganzjährig die Möglichkeit einer Antragstellung für Projekte der medizinischen Entwicklungszusammenarbeit in OECD DAC gelisteten Entwicklungsländern (ausgenommen politisch sehr fragile Länderkontexte). Anträge werden zu allen medizinischen Schwerpunkten entgegengenommen. Sie sind eingeladen, sich über unser zweistufiges Verfahren (1. Projektskizze; 2. Vollantrag) um eine Finanzierung von bis zu drei Jahren Laufzeit und einer Mindestfördersumme ab 50.000 Euro zu bewerben. Alle Informationen zur Antragstellung finden Sie auf unserer Website und die Bewerbungs-Vorlagen dort im Download-Bereich: Reguläre Förderlinie | Else Kröner-Fresenius-Stiftung (ekfs.de)

Innovationsausschuss: Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen

Gefördert werden neue Versorgungsformen, die insbesondere eine Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung zum Ziel haben und hinreichendes Potenzial aufweisen, dauerhaft in die Versorgung aufgenommen zu werden. Unter Versorgungsform ist die strukturierte und verbindliche Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen und/oder Einrichtungen in der ärztlichen und nicht-ärztlichen Versorgung zu verstehen. Dazu zählen insbesondere auch sektorenübergreifende Versorgungsmodelle. Im Rahmen der vorliegenden Förderbekanntmachung werden neue Versorgungsformen gefördert, die sich keinem der Themenfelder der zeitgleich veröffentlichten themenspezifischen Förderbekanntmachung zuordnen lassen. Der Innovationsausschuss entscheidet anhand der Förderkriterien, welche Anträge (Ideenskizzen) zur Ausarbeitung von Vollanträgen im Rahmen der Konzeptentwicklungsphase gefördert werden. Die Konzeptentwicklungsphase kann für bis zu sechs Monate mit einem Förderbetrag von bis zu 75.000 € gefördert werden.

Die Ideenskizzen für den themenoffenen Bereich (zweistufig lang) sind dem DLR Projektträger bis spätestens 22. Mai 2024, 12.00 Uhr, in elektronischer Form vorzulegen.Die Antragstellenden, die gefördert werden, können bis zum 3. Juni 2025 ihre Vollanträge einreichen. Die Einreichung eines Vollantrags setzt die erfolgreiche Auswahl der Ideenskizze durch den Innovationsausschuss voraus, eine direkte Einreichung eines Vollantrags ist nicht möglich. Die finale Entscheidung über die Förderung und Umsetzung der Projekte erfolgt dann im Anschluss.

Die ausführliche Förderbekanntmachung können Sie hier abrufen.


Alliance4Rare: Förderung von Forschungsprojekten

Die Alliance4Rare - Forschungsinitiative für Kinder mit Seltenen Erkrankungen schreibt erneut bis zu drei Forschungsprojekte mit einer Laufzeit von maximal 3 Jahren und einem jeweiligen Förderrahmen von maximal 150.000 Euro/ Jahr aus. Ein zentrales Element der Projekte soll die Erforschung und Entwicklung von gezielten Therapieansätzen für Seltene Erkrankungen mit einer Manifestation im Kindesalter sein. Antragsberechtigt sind Alliance4Rare-Partner der Standorte Berlin, Dresden und Göttingen. Die Kooperation mit weiteren Standorten wird ausdrücklich gewünscht. Der Bewerbungszeitraum läuft bis 31. Mai 2024. Die gesamt Ausschreibung finden Sie hier.


Helmut-Werner-Preis

Die Kinderhilfe Organtransplantation e.V. (KiO) ehrt mit dem mit 5.000 € dotierten Helmut-Werner-Preis ein herausragendes persönliches Engagement für organkranke Kinder und Jugendliche. Sich bewerben oder vorgeschlagen werden können alle, die sich in Deutschland im Bereich der Organtransplantation bei Kindern und Jugendlichen hervorgetan haben. Angesprochen sind damit Mediziner/-innen, Sozialpädagog/-innen und Pflegekräfte gleichermaßen.
Die Bewerbungsunterlagen sollten eine Kurzvita enthalten sowie Umfang und Dauer der Tätigkeit der Bewerber/-innen oder Vorgeschlagenen verdeutlichen.
Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 30. Juni 2024 an:
Kinderhilfe Organtransplantation e.V.
Otto-Fleck-Schneise 8
60528 Frankfurt am Main
E-Mail: kio@kiohilfe.de

Weitere Informationen zum Preis und zur Ausschreibung finden Sie hier.


Nachsorgepreis der Deutschen Kinderkrebsnachsorge 2024

Die Deutsche Kinderkrebsnachsorge Stiftung für das chronisch kranke Kind vergibt 2024 zum 23. Mal den mit 10.000 Euro dotierten Nachsorgepreis. Mit dieser Auszeichnung werden sowohl wissenschaftliche als auch praktische zukunftsweisende Arbeiten, Projekte und Initiativen der stationären und ambulanten familienorientierten Betreuung und Nachsorge gefördert. An der Ausschreibung können Einzelpersonen, Arbeitsgruppen, Initiativen sowie Verbände aus dem deutschen Sprachraum teilnehmen. Die Vergabebestimmungen können unter www.kinderkrebsnachsorge.de nachgelesen werden.

Die Verleihung des Nachsorgepreises erfolgt am Ende des Jahres 2024. Die Bewerbungsfrist ist der: 31. Juli 2024.


Hufeland-Preis 2024

Der „Hufeland-Preis“ ist mit 20.000 Euro dotiert und wird für die beste Arbeit auf dem Gebiet der Präventivmedizin und/oder der Versorgungsforschung vergeben. Er kann auch zwei Arbeiten, die als gleichwertig anerkannt worden sind, je zur Hälfte zugesprochen werden.

Die Arbeit muss ein Thema
a) der Gesundheitsvorsorge oder
b) der Vorbeugung gegen Schäden oder Erkrankungen, die für die Gesundheit der Bevölkerung von Bedeutung sind, oder
c) der vorbeugenden Maßnahmen gegen das Auftreten bestimmter Krankheiten oder Schäden, die bei vielen Betroffenen die Lebenserwartung verkürzen oder die Lebensqualität beeinträchtigen oder Berufsunfähigkeit zur Folge haben können oder
d) der Versorgungsforschung
zum Inhalt haben und geeignet sein, die Präventivmedizin in Deutschland zu fördern. Dabei muss die Bedeutung der eingereichten Arbeit für die Präventivmedizin besonders begründet werden, zum Beispiel durch Darstellung einer erfolgreichen Durchführung von Präventivmedizin oder von begründeten Vorschlägen zu ihrer Realisierung, einschließlich einer Kosten-Nutzen-Analyse.

Weitere Details der Ausschreibung entnehmen Sie bitte https://www.aerzteversicherung.de/Unternehmen/Hufeland-Preis

Bewerbungsfrist ist der 31. Oktober 2024.


Promotionspreis Versorgungsforschung

Das Kuratorium der Stiftung „Hufeland-Preis“ lobt einen Preis für Dissertationen auf dem Gebiet der Versorgungsforschung aus. Bis zu zwei Doktorarbeiten werden mit einem Betrag in Höhe von jeweils 5.000 Euro unterstützt. Zur Teilnahme berechtigt sind Doktorandinnen und Doktoranden, die den „Dr. med.“ bzw. den „Dr. med. dent.“ anstreben oder bereits erworben haben und die sich in ihrer Arbeit mit der Versorgungsforschung befassen. Bei Promovierten darf der Abschluss des Promotions-verfahrens zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Mit der Bewerbung sind folgende Unterlagen einzureichen:
- die erstellte Promotion
- die schriftliche Beurteilung durch die Doktormutter/den Doktorvater
- die Vita der Bewerberin bzw. des Bewerbers.

Die Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2024 unter dem Stichwort „Doktorandenförderung Stiftung Hufeland-Preis“ zu senden an:
„Hufeland-Preis“
Notar Dr. Christoph Neuhaus
5. Etage
Theodor-Heuss-Ring 23
50668 Köln

Für Fragen steht Ihnen Frau Brigitte Könemann, Sekretariat der Geschäftsführung, zur Verfügung (Telefon 0221 148-36106, E-Mail brigitte.koenemann@aerzteversicherung.de).


DFG-Förderprogramm Klinische Studien

Das Programm der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) umfasst die themenunabhängige und zeitlich begrenzte Durchführung eines Vorhabens in der patientennahen klinischen Forschung. Gefördert werden interventionelle klinische Studien, zu denen Klinische Machbarkeitsstudien (Phase II) und Klinische Interventionsstudien (Phase III) zählen. Ziel dieser Förderung ist das Erbringen eines Wirksamkeitsnachweises eines therapeutischen, diagnostischen oder prognostischen Verfahrens. Für alle Studien ist eine hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie klinische Relevanz erforderlich. Ebenfalls gefördert werden Klinische Beobachtungsstudien, sofern mit der Beobachtungsstudie eine hoch relevante Fragestellung behandelt wird, deren Beantwortung nachweislich nicht mit einem interventionellen Design möglich ist.

Anträge auf Förderung klinischer Studien können jederzeit eingereicht werden, eine Ausschreibung findet nicht statt.

Alle Informationen, Merkblätter und Formulare unter http://www.dfg.de/foerderung/programme/einzelfoerderung/klinische_studien/