Otto-Heubner-Preis
Satzung für die Verleihung des Otto-Heubner-Preises
(vom 24.02.2010)
§ 1
Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin hat mit Beschluss ihrer Mitgliederversammlung des Jahres 1953 in Bad Kissingen den schon aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stammenden Otto-Heubner-Preis erneuert, nunmehr bestehend aus einer Medaille.
§ 2
Der Preis wird in Abständen von frühestens drei Jahren durch die Gesellschaft verliehen.
§ 3
Preisträger kann jedes Mitglied der Gesellschaft werden, das durch besondere wissenschaftliche Leistungen auf einem Gebiet der Kinder- und Jugendmedizin mit Einschluss aller ihrer Grenzgebiete Erkenntnisse des Faches wesentlich gefördert, neue Erkenntnisse erschlossen oder zu deren Erschließung entscheidend beigetragen hat.
Der Preis kann nicht verliehen werden zur Ehrung aus Anlässen wie Geburtstagen, persönlichen oder gesellschaftlichen Jubiläen, Ausscheiden aus der Tätigkeit oder dergleichen.
§ 4
Vorschläge für Preisträger können von jedem Mitglied der Gesellschaft erfolgen. Sie müssen über die Geschäftsstelle schriftlich beim Präsidenten eingereicht werden.
§ 5
Sämtliche für den Preis vorgeschlagenen Personen sind gegebenenfalls mit den eingereichten Begründungen durch den Präsidenten allen Mitgliedern des Vorstandes der Gesellschaft bis spätestens drei Wochen vor Beginn der Vorstandssitzung, auf der die Preisverleihung beraten werden soll, brieflich mitzuteilen.
Der Präsident kann dann zunächst eine schriftliche Stellungnahme der Vorstandsmitglieder zu den Vorschlägen einholen.
§ 6
Über die Verleihung des Preises berät und beschließt endgültig als Preisrichter-Kollegium der Vorstand des Preisjahres in seiner ersten Sitzung im Jahr; stimmberechtigt sind auch die kooptierten Mitglieder.
Für die Preisrichtersitzung scheiden alle Mitglieder des Vorstandes aus, welche
• selbst als Preisträger vorgesehen sind,
• mit einem als Preisträger Vorgeschlagenen verwandt sind, und
• mit einem als Preisträger Vorgeschlagenen in einem direkten dienstlichen Verhältnis stehen.
Freiwilliges Ausscheiden eines Mitgliedes des Preisrichter-Kollegiums muss vor Beginn der Sitzung erfolgen.
§ 7
Zu Beginn der Preisrichtersitzung verpflichtet der Präsident oder, wenn dieser auf Grund § 6 ausgeschieden, dessen Stellvertreter alle Anwesenden zu unbedingter Schweigepflicht über alle Einzelheiten der Beratungen. Ein Protokoll über diese Beratung wird nicht geführt.
Sind mehrere Personen für die Verleihung des Preises vorgesehen, so entscheidet das Los über die Reihenfolge ihrer Behandlung.
Nach Abschluss der Beratung ist zunächst über jeden Antrag in der vorgenannten Reihenfolge gesondert abzustimmen.
§ 8
Der Preis wird demjenigen Anwärter zuerkannt, der die meisten Stimmen, aber mindestens mehr als die Hälfte der Stimmen, aller Anwesenden auf sich vereinigt.
Wird bei der ersten Abstimmung diese Stimmenzahl von keinem Anwärter erreicht, so erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden Anwärtern mit den höchsten Stimmenzahlen. Erreicht auch dann keiner der Anwärter mehr als die Hälfte der Stimmen aller Anwesenden, so kann der Preis in diesem Jahr nicht verliehen werden.
Im letzteren Fall kann das Preisrichter-Kollegium darüber mit einfacher Stimmenmehrheit die Verschiebung der Beratung über jeden Kandidaten auf das folgende Jahr beschließen.
§ 9
Der Präsident teilt dem Preisträger die Entscheidung für die Verleihung des Preises mit und lädt ihn mit selbem Schreiben zur Jahrestagung ein, auf der der Preis verliehen wird.
Preisträger
2023 Prof. Dr. Rüdiger von Kries
2019 Prof. Dr. Harms
2014 Prof. Dr. Dr. h.c. Niethammer
2011 Prof. Dr. Riehm
2008 Prof. Dr. Dr. h.c. Hellbrügge
2004 Prof. Dr. Spranger
1999 Prof. Dr. Seidler
1994 Prof. Dr. Bickel
1991 Prof. Dr. Wiedemann
1988 Prof. Dr. Prader
1985 Prof. Dr. Betke
1982 Prof. Dr. Joppich
1979 Prof. Dr. Asperger
1976 Prof. Dr. Fanconi
1973 Prof. Dr. Dost
1970 Prof. Dr. Kleinschmidt
1967 Prof. Dr. Kundratitz
1964 Prof. Dr. Lenz
1961 Prof. Dr. Keller
1958 Prof. Dr. Peiper
1955 Prof. Dr. de Rudder
1932 Prof. Dr. Freudenberg
1926 Dr. Huldschinsky
1923 Prof. Dr. Degkwitz
1920 Prof. Dr. Ylppö
1917 Prof. Dr. von Pfaundler